1p5d.md (717B)
1 Gäbe es mehrere verschiedene, müßten sie nach Verschiedenheit der Attribute oder 2 nach Verschiedenheit der Affektionen voneinander unterschieden werden (nach dem 3 vor. Lehrsatz). Wenn bloß nach Verschiedenheit der Attribute, wird also 4 zugestanden, daß es dennoch nur eine Substanz von demselben Attribute gebe; wenn 5 aber nach Verschiedenheit der Affektionen, so wird, da die Substanz von Natur 6 früher ist als ihre Affektionen (nach Lehrsatz 1), wenn sie also ohne 7 Affektionen und an sich betrachtet, d.h. (nach Def. 3 und 6) richtig betrachtet 8 wird, sie nicht von einer andern unterschieden, begriffen werden können, d.h. 9 (nach dem vor. Lehrsatz) es wird nicht mehrere, sondern nur eine geben können. 10 W.z.b.w. 11 12