1p32c2.md (1051B)
1 Es folgt zweitens, daß Wille und Verstand sich so zu Gottes Natur verhalten, wie 2 Bewegung und Ruhe, und überhaupt wie alle Naturdinge, welche (nach Lehrsatz 29), 3 um da zu sein und zu wirken, von Gott auf eine gewisse Weise bestimmt werden 4 müssen. Denn der Wille bedarf, wie alles übrige, einer Ursache, durch welche er, 5 um da zu sein und zu wirken, auf eine gewisse Weise bestimmt wird. Und obgleich 6 aus einem gegebenen Willen oder Verstand Unendliches folgt, kann deshalb dennoch 7 von Gott ebensowenig gesagt werden, daß er aus Freiheit des Willens handle, als 8 wegen dessen, was aus Bewegung und Ruhe folgt (denn auch aus diesen erfolgt 9 Unendliches), gesagt werden kann, daß er aus Freiheit der Bewegung und Ruhe 10 handle; darum gehört der Wille ebensowenig zur Natur Gottes, als die übrigen 11 Naturdinge, sondern er verhält sich auf dieselbe Weise zu ihr, wie Bewegung und 12 Ruhe und alles übrige, was, wie ich gezeigt habe, aus der Notwendigkeit der 13 göttlichen Natur folgt und auf gewisse Weise da zu sein und zu wirken von ihr 14 bestimmt wird. 15 16