1p23d.md (924B)
1 Denn der Modus ist in einem anderen, durch welches er begriffen werden muß (nach 2 Def. 5), d.h. (nach Lehrsatz 15), er ist in Gott allein und kann aus Gott 3 allein begriffen werden. Wenn also der Modus als notwendig daseiend und 4 unendlich seiend begriffen wird, so muß dies beides notwendig aus einem 5 Attribute Gottes geschlossen oder wahrgenommen werden, insofern dies als 6 Unendlichkeit und Notwendigkeit des Daseins, oder (was nach Def. 8 dasselbe ist) 7 Ewigkeit ausdrückend begriffen wird, d.h. (nach Def. 6 und Lehrsatz 19) sofern 8 es absolut betrachtet wird. Der Modus also, welcher notwendig und unendlich da 9 ist, mußte aus der absoluten Natur eines göttlichen Attributes folgen; und dies 10 entweder unmittelbar (worüber Lehrsatz 21), oder durch Vermittlung einer 11 Modifikation, welche aus der absoluten Natur des Attributes erfolgt, d.h. (nach 12 dem vorigen Lehrsätze), welche notwendig und unendlich da ist. W.z.b.w. 13 14